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Sicher. Effizient. RTE-konform

Sicherheit auf Bahnbaustellen -

Ohne Kompromisse

Die InfraMind GmbH unterstützt Sie bei der sicheren und regelkonformen Umsetzung von Bahnbaustellen - 
Von der Planung bis zum Ende

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Ohne Kompromisse

Sicherheit auf Bahnbaustellen -

Sicher. Effizient. RTE-konform

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

RailGuard Schmutz – Sicherheitsberatung
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen RailGuard Schmutz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsberatung auf Bahnbaustellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Auch mündlich erteilte Aufträge sind verbindlich, sofern sie durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
 

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen gemäss den geltenden Vorschriften und Branchenstandards.
 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte aufgeführten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage netto

  • Rechnungsstellung: monatlich oder nach Projektfortschritt

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.
 

6. Spesen und Zusatzkosten

Spesen wie Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung werden gemäss Offerte oder nach effektivem Aufwand verrechnet.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der Offerte sind, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
 

7. Termine und Fristen

Termine und Fristen werden nach bestem Wissen eingehalten, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
 

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle verbleibt beim Auftraggeber bzw. dessen verantwortlichen Stellen.
 

9. Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über die gesetzlich erforderlichen Versicherungen.

Weitergehende Versicherungen sind Sache des Auftraggebers.
 

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
 

11. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
 

12. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.

Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Allfällige vereinbarte Mindesthonorare bleiben vorbehalten.
 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von RailGuard Schmutz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
 

14. Einhaltung von Vorschriften (RTE / Bahnsicherheit)

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf Grundlage der jeweils gültigen einschlägigen Vorschriften und Regelwerke im Bereich Bahnsicherheit, insbesondere der Richtlinien gemäss RTE (Regelwerk Technik Eisenbahn) sowie weiterer anwendbarer Normen und Vorgaben der Infrastrukturbetreiber.

Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Leistungen abzulehnen oder anzupassen, sofern diese nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften oder gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Projektvorgaben, Planungen und Ausführungen den gültigen Vorschriften entsprechen. Allfällige Abweichungen sind dem Auftragnehmer frühzeitig mitzuteilen.

Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Auftraggeber oder Dritte resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
 

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.
 

Stand: 01.04.2026

RailGuard Schmutz
Sicherheitsberatung

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